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Keine gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters für die mitvermietete Heiztherme

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2009/467Zak 2009, 296 Heft 15 v. 1.9.2009

MRG § 3

ABGB § 1096 Abs 1, § 1097

Im Vollanwendungsbereich des MRG besteht keine gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters für eine mitvermietete Heiztherme. Wenn der Mieter die schadhaft gewordene Heiztherme auf eigene Kosten erneuert, hat er daher keinen Anspruch auf Aufwandersatz nach § 1097 erster Fall ABGB.

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