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Verjährungsunterbrechung durch eine erst nach mehreren Verbesserungsaufträgen schlüssige Klage

RechtsprechungSchuldrechtZak 2009/466Zak 2009, 296 Heft 15 v. 1.9.2009

ABGB § 922 Abs 1, § 1497

ZPO §§ 84, 226

Der Umstand, dass die Schlüssigstellung der Klage (hier: in Bezug auf die Zuordnung der eingeklagten Mängelbehebungskosten zu bestimmten Mängeln) mehrerer gerichtlicher Verbesserungsaufträge bedurfte, lässt die verjährungsunterbrechende Wirkung der Klage nicht entfallen.

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