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Neuer Normalkostentarif

In aller KürzeZak 2009/354Zak 2009, 222 Heft 12 v. 7.7.2009

In BGBl II 2009/202 wurde der neue Normalkostentarif kundgemacht. Der neue Tarif gilt für Rechtsanwaltsleistungen, die nach dem 30. 6. 2009 bewirkt werden.

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