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Grundbuch - Inhalt des Beglaubigungsvermerks bei Unterfertigung durch Handlungsbevollmächtigten

RechtsprechungSachenrechtZak 2009/329Zak 2009, 215 Heft 11 v. 23.6.2009

GBG § 31, 94 Abs 1

UGB § 54

Auf der Urkunde über die Löschungserklärung einer Gesellschaft hinsichtlich einer Hypothek befindet sich ein Beglaubigungsvermerk, in dem lediglich bestätigt wird, dass die unterzeichnenden Personen als Handlungsbevollmächtigte berechtigt waren, die Gesellschaft kollektiv zu vertreten. Als Grundlage für die bücherliche Eintragung ist diese Ur-

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