vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umwandlung einer Höchstbetrags- in eine Festbetragshypothek

RechtsprechungSachenrechtZak 2009/328Zak 2009, 215 Heft 11 v. 23.6.2009

ABGB §§ 451, 1376

GBG §§ 14, 20, 31

Der Pfandbesteller und der Pfandgläubiger vereinbarten, dass an die Stelle der im Grundbuch einverleibten Höchstbetragshypothek eine Haftung für eine bestimmte Geldsumme treten soll. Die aufgrund dieser Vereinbarung beantragte Umwandlung der Höchstbetragshypothek in eine gleichrangige Festbetragshypothek kann nicht im Weg der Anmerkung, sondern nur im Weg der Einverleibung erfolgen. Der Rang der Höchstbetragshypothek ist für das Festbetragspfandrecht nur insoweit ausnützbar, als der Festbetrag unter Hinzurechnung der drei Jahre rückständigen Zinsen den Höchstbetrag nicht übersteigt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte