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Keinert, Kassatorische Klausel bei Schenkung auf den Todesfall? JBl 2009, 217.

LiteraturübersichtSchuldrechtZak 2009/309Zak 2009, 200 Heft 10 v. 2.6.2009

Die Wirksamkeit einer Schenkung auf den Todesfall setzt gem § 956 ABGB einen Widerrufsverzicht voraus. Eine in den Vertrag aufgenommene auflösende Bedingung führt nach Ansicht des Autors nicht von vornherein zur Unwirksamkeit, sondern nur dann, wenn der Eintritt (ausschließlich oder auch) vom Willen des Geschenkgebers abhängt. Ausgehend von drei möglichen Regelungszwecken (Warn-, Abgrenzungs- und Vertrauensschutzfunktion) gelangt er weiters zum Schluss, dass auch die Aufnahme einer kassatorischen Klausel iSd § 720 ABGB (Bestreitungsverbot) der Wirksamkeit der Todfallsschenkung nicht entgegensteht.

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