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Schmerzlinderung durch Schmerzmittel mindert Schmerzengeld

RechtsprechungSchadenersatzZak 2009/302Zak 2009, 197 Heft 10 v. 2.6.2009

ABGB § 1325

Die Linderung der körperlichen Schmerzen durch die Einnahme schmerzstillender Mittel ist bei der Bemessung des Schmerzengeldes anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Negative Begleiterscheinungen bzw Folgen der Schmerztherapie (zB Nebenwirkungen, Abhängigkeit) wirken sich anspruchserhöhend aus.

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