MRG § 12a Abs 5
Die Mietzinsanhebung nach Unternehmensverpachtung (§ 12a Abs 5 MRG) ist an keine Präklusivfrist gebunden. Die analoge Anwendung der in § 12a Abs 2 MRG für die Mietzinsanhebung wegen Unternehmensveräußerung oder Machtwechsels vorgesehenen Präklusivfrist scheidet mangels Gesetzeslücke aus.