MRG § 6 Abs 2, §§ 39, 40
Ob der Antrag, gem § 6 Abs 2 MRG zur Durchführung der aufgetragenen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten einen Verwalter zu bestellen, bei Gericht oder bei der Schlichtungsstelle einzubringen ist, bleibt offen.
MRG § 6 Abs 2, §§ 39, 40
Ob der Antrag, gem § 6 Abs 2 MRG zur Durchführung der aufgetragenen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten einen Verwalter zu bestellen, bei Gericht oder bei der Schlichtungsstelle einzubringen ist, bleibt offen.