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Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung

Rechtsprechung FamilienrechtZak 2008/304Zak 2008, 175 Heft 9 v. 20.5.2008

ABGB § 176 Abs 1

Die Ersetzung der gesetzlich erforderlichen Einwilligung oder Zustimmung eines obsorgeberechtigten Elternteils setzt das Fehlen berechtigter Weigerungsgründe, nicht aber eine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Ob die Weigerung gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung entschieden werden.

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