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Bemessung von Ausstattung bzw Heiratsgut

Rechtsprechung FamilienrechtZak 2008/303Zak 2008, 174 Heft 9 v. 20.5.2008

ABGB §§ 1220, 1231

Bei der Bemessung der Ausstattung, die nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Eheschließung vorzunehmen ist, muss neben dem Einkommen auch auf das Vermögen des Elternteils Bedacht genommen werden. Zum Vermögen zählt nicht nur eine bereits eingeantwortete Erbschaft, sondern bereits das mit dem Tod des Erblassers entstandene Erbrecht.

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