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Bergmann, Gebührenpflicht von Verweisen - wie sich das GebG ad absurdum führt, RdW 2008, 222.

LiteraturübersichtZak 2008/255Zak 2008, 140 Heft 7 v. 15.4.2008

Der Autor weist darauf hin, dass bereits der Hinweis auf ein früher abgeschlossenes Rechtsgeschäft in einem unterfertigten Schriftstück eine (neuerliche) Gebührenpflicht für das ursprüngliche Geschäft begründet (vgl VwGH 2006/16/0163 = wobl 2007/64). So könnte etwa jede schriftlich angekündigte Indexanpassung dazu führen, dass für den ursprünglichen Mietvertrag neuerlich die Rechtsgeschäftsgebühr zu entrichten ist. Die Gebührenpflicht könnte zwar gem § 25 Abs 3 GebG durch rechtzeitige Anzeige beim Finanzamt vermieden werden. Dies sei aber in der Praxis kaum bekannt und wäre auch verwaltungstechnisch kaum bewältigbar.

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