Bereits mit 1. März ist die EO-Novelle 2008 (BGBl I 2008/37) in Kraft getreten. Sie bringt weitreichende Änderungen vor allem in zwei Bereichen: dem Recht der Zwangsverwaltung und der Verwertung von bei der Fahrnisexekution gepfändeten Gegenständen. Weiters enthält die Novelle punktuelle Neuerungen bei der Zwangsversteigerung und Unterlassungsexekution.