vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Drittschuldner - leichte Fahrlässigkeit

In aller KürzeZak 2008/221Zak 2008, 122 Heft 7 v. 15.4.2008

Nach der E 8 ObA 86/07s ist dem Drittschuldner lediglich leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn sein Lohnverrechner, der anlässlich der Umstellung auf ein Lohnverrechnungsprogramm für 1.200 Beschäftigte ca 350 Exekutionen neu eingeben musste, bei einer Lohnpfändung einen zu späten Beginn des Zinsenlaufs (2001 statt 1991) angegeben und diesen Fehler über längere Zeit nicht bemerkt hat. Die Zahlungen an den betroffenen betreibenden Gläubiger, die aus diesem Grund zu niedrig ausfielen, wirkten für den Drittschuldner deshalb gem § 292j Abs 1 EO trotz des Fehlers schuldbefreiend.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte