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Keine selbstständige Abtretung von Rechten aus einer Grunddienstbarkeit

RechtsprechungSachenrechtZak 2008/193Zak 2008, 112 Heft 6 v. 1.4.2008

ABGB §§ 485, 1392

Rechte aus einer Grunddienstbarkeit können nicht ohne das Eigentum am herrschenden Grundstück vertraglich an einen Dritten abgetreten werden. Dass der Dritte schon in den Servitutsbestellungsvertrag einbezogen wurde, ändert daran zumindest dann nichts, wenn dies nur dazu diente, um den Dritten als künftigen Erwerber einer Liegenschaft selbst zu verpflichten.

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