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internationale Adoptionen

In aller KürzeZak 2008/106Zak 2008, 62 Heft 4 v. 5.3.2008

Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2008/22) sind die Vereinigten Staaten dem Haager Übereinkommen über internationale Adoptionen (BGBl III 1999/145) mit der Erklärung beigetreten, dass die meisten Bestimmungen des Übereinkommens nicht unmittelbar anwendbar sind. Die Mitgliedstaaten der Haager Übereinkommen sind auf der Webseite der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (hcch.e-vision.nl ) abrufbar.

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