Laut einer Kundmachung des Bundeskanzlers (BGBl III 2008/22) sind die Vereinigten Staaten dem Haager Übereinkommen über internationale Adoptionen (BGBl III 1999/145) mit der Erklärung beigetreten, dass die meisten Bestimmungen des Übereinkommens nicht unmittelbar anwendbar sind. Die Mitgliedstaaten der Haager Übereinkommen sind auf der Webseite der Haager Konferenz für internationales Privatrecht (hcch.e-vision.nl ) abrufbar.