Der OGH hat sich in letzter Zeit mehrmals mit der Frage befasst, ob der Treugeber im Fall der Veruntreuung des auf ein Eigenkonto des Treuhänders überwiesenen Fremdgelds (verdecktes Treuhandkonto) einen (Schadenersatz-)Anspruch gegen die kontoführende Bank hat, wenn diese den Betrag mit dem Debetsaldo des Kontos aufrechnete, obwohl ihr bekannt war, dass darauf regelmäßig auch Treuhandgelder eingezahlt werden (2 Ob 329/00x = ZRInfo 2001/071, 1 Ob 143/00m = ZRInfo 2001/072, 9 Ob 128/03v = ZRInfo 2004/256, 7 Ob 8/05k = ZRInfo 2005/217 und 7 Ob 211/05p = RdW 2006/405).