ABGB §§ 362, 386, 1097
ZPO § 410
Nachdem der Vermieter eine Ablöse der im Eigentum des Mieters stehenden Einbauküche abgelehnt hatte, stellte der Mieter die Wohnung bei seinem Auszug vorbehaltlos samt diesen Einrichtungsgegenständen zurück; sein Eigentumsrecht war ihm zu diesem Zeitpunkt aufgrund eines Rechtsirrtums gar nicht bewusst. Dieses Verhalten lässt nicht den Schluss auf eine Preisgabe des Eigentumsrechts (Dereliktion) zu.