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Bedeutung der Erziehungs- und Aufenthaltskontinuität für die Obsorgeregelung

RechtsprechungFamilienrechtZak 2008/84Zak 2008, 53 Heft 3 v. 19.2.2008

ABGB § 177a

Die Kontinuität der Erziehungs- und Lebensverhältnisse liegt idR im Interesse des Kindeswohls. Auch bei Erstzuteilung der Alleinobsorge nach Ehescheidung darf der Aspekt der Erziehungs- und Aufenthaltskontinuität nicht vernachlässigt werden.

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