Nach Art 73 EuGVVO hätte die Europäische Kommission spätestens bis 1. 3. 2007 einen Bericht über Anwendung der Verordnung erstatten sollen. Die im Vorfeld von der Kommission in Auftrag gegebene Studie (Study JLS/C4/2005/03 - Report on the Application of Regulation Brussels I in the Member States) aus September 2007 ist seit geraumer Zeit im Internet verfügbar (ec.europa.eu/civiljustice/news/docs/study_application_brussels_1_en.pdf ) und nun in aktualisierter Form als Buch erschienen. Die auf der Auswertung von Fragebögen und Berichten basierende Arbeit war offenbar sehr mühsam, da es nur in vier Mitgliedstaaten (darunter Österreich) verlässliche statistische Daten gibt. Interessant ist in vielen Fällen das unterschiedliche nationale Verständnis, ob ein Thema in den einzelnen Mitgliedstaaten überhaupt als Problem gesehen wird und - falls ja - wie es gelöst wird (zB Zuständigkeit für Anfechtungsklagen: nach der EuGVVO, nach der EuInsVO oder nach nationalem Recht?).