Der Beitrag behandelt die Bedeutung der Immunität für Zivilverfahren. Die Staatenimmunität ist nach Ansicht des Autors auf Hoheitsakte beschränkt. Gleiches sollte für die Immunität von Staatsoberhäuptern, Regierungsmitgliedern und anderen Staatsorganen gelten. Auch bei Annahme einer weiter gehenden Immunität wäre diese aus grundrechtlichen Erwägungen einzuschränken, wenn dem Gegner ansonsten jeder Gerichtsstand genommen würde. Außerdem sollte eine - nur vorübergehende - Immunität in privaten Angelegenheiten lediglich zur Unterbrechung des Verfahrens führen. Die a-limine-Zurückweisung einer Klage wegen Immunität hält der Autor für unzulässig.