MRG § 1 Abs 1, § 49a Abs 1, § 49b Abs 7, § 49c Abs 6
ABGB § 297
Das MRG ist auf eine Flächenmiete zum Zweck der Errichtung einer Tankstelle mit Betriebsgebäude als Superädifikat des Mieters analog anwendbar.
MRG § 1 Abs 1, § 49a Abs 1, § 49b Abs 7, § 49c Abs 6
ABGB § 297
Das MRG ist auf eine Flächenmiete zum Zweck der Errichtung einer Tankstelle mit Betriebsgebäude als Superädifikat des Mieters analog anwendbar.