WEG § 3 Abs 1 Z 3, § 5 Abs 2
ABGB § 830
Die in § 5 Abs 2 WEG vorgesehenen Erwerbsbeschränkungen für das Wohnungseigentum an Kfz-Abstellplätzen sind auch bei Teilung einer Miteigentümergemeinschaft durch Begründung von Wohnungseigentum zu beachten. Deshalb darf nicht einem von vier Miteigentümern das Wohnungseigentum an den beiden einzigen Abstellplätzen der Liegenschaft zugewiesen werden.