Der Autor berichtet von den Ergebnissen einer im Jahr 2007 durchgeführten Umfrage unter österreichischen Anwälten über die praktische Bedeutung des UN-Kaufrechts. Nach seiner Darstellung schließt mehr als die Hälfte der Anwälte die Anwendung des UN-K in Verträgen regelmäßig aus, wobei die Hauptgründe in fehlender Judikatur bzw Vertrautheit liegen.