Der Artikel gibt einen Überblick über die Regeln zu Beginn, Dauer, Hemmung und Unterbrechung der Verjährung. Die Autorin vertritt weiters die Ansicht, dass nicht schon das Vorhandensein gem § 284b ABGB vertretungsbefugter Angehöriger der Verjährungshemmung nach § 1494 ABGB (Fehlen eines gesetzlichen Vertreters) entgegensteht, sondern erst die Wahrnehmung dieses Vertretungsrechts durch einen Angehörigen. Eine mit Vorsorgevollmacht ausgestattete Person sei einem gesetzlichen Vertreter gleichzuhalten.