vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wertpapierdepot - keine gröbliche Benachteiligung durch Übertragungs- und Ausfolgungsgebühr

RechtsprechungSchuldrechtZak 2008/684Zak 2008, 394 Heft 20 v. 18.11.2008

ABGB § 879 Abs 3, § 961

KSchG § 6 Abs 1 Z 3

Die Vereinbarung eines Zusatzentgelts für eine im Regelfall mit der Erfüllung der vertraglichen Pflichten verbundene Leistung in AGB unterliegt der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB (hier: Vereinbarung einer Gebühr für die Ausfolgung bzw Übertragung von Wertpapieren im Wertpapierdepotvertrag).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte