vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Verfassungswidrigkeit des quota-litis-Verbots

RechtsprechungSchuldrechtZak 2008/683Zak 2008, 394 Heft 20 v. 18.11.2008

ABGB § 879 Abs 2 Z 2

RAO § 16 Abs 1

Das in § 879 Abs 2 Z 2 ABGB vorgesehene Verbot von Streitanteilsvereinbarungen (quota litis) gilt nicht nur für Rechtsanwälte, sondern auch für Notare, Steuerberater, Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer. Erfolgshonorarvereinbarungen, die nicht auf einen Bruchteil des erstrittenen Betrags bezogen sind, verstoßen nicht gegen dieses Verbot.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte