Der Ausgleichszulagenrichtsatz erhöht sich voraussichtlich rückwirkend mit 1. 11. 2008 auf 772,40 EUR (eine entsprechende Verordnung fehlte bis Redaktionsschluss). Basierend auf diesem voraussichtlichen Betrag hat das BMJ vor Kurzem auf seiner Webseite die ab November maßgeblichen neuen Existenzminimum-Tabellen veröffentlicht (www.justiz.gv.at/_cms_upload/_docs/Existenzminimum-Tabellen_ab_1_11_2008.pdf ). Allerdings kann das Existenzminimum aufgrund der in § 292j Abs 1a EO vorgesehenen Toleranzregelung in den beiden letzten Monaten des Jahres 2008 ohnehin noch nach den bisher geltenden Werten (siehe Zak 2007/735, 432) berechnet werden.