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Konformatsbeschluss über internationale Zuständigkeit - kein Revisionsrekurs

RechtsprechungVerfahrensrechtZak 2008/27Zak 2008, 19 Heft 1 v. 15.1.2008

ZPO § 528 Abs 2 Z 2

Gegen einen Beschluss, mit dem das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichts bestätigt, die Einreden der fehlenden internationalen und örtlichen Zuständigkeit zu verwerfen, ist der Revisionsrekurs gem § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Ein Konformatsbeschluss ist nur dann anfechtbar, wenn damit der Zugang zur österreichischen Gerichtsbarkeit verweigert wird.

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