In BGBl II 2007/378 wurde die V der BMJ über den neuen Normalkostentarif kundgemacht, der den bisher geltenden Tarif mit 1. 1. 2008 ersetzt hat und ebenfalls nur auf nach dem 31. 12. 2007 bewirkte Leistungen anzuwenden ist.
In BGBl II 2007/378 wurde die V der BMJ über den neuen Normalkostentarif kundgemacht, der den bisher geltenden Tarif mit 1. 1. 2008 ersetzt hat und ebenfalls nur auf nach dem 31. 12. 2007 bewirkte Leistungen anzuwenden ist.