Der Autor beschreibt die Vorgangsweise für die formfehlerfreie Fassung von Beschlüssen in einer Eigentümerversammlung einschließlich der Vorbereitungsphase, wobei er dort, wo das WEG keine Regelungen trifft (zB Versammlungsleitung, Versammlungsablauf), die im GmbH-Recht vorgesehenen Bestimmungen anwenden will. Seiner Ansicht nach dürfen Beschlüsse grundsätzlich nur in der Eigentümerversammlung gefasst werden. Eine Beschlussfassung in alternativer Form (zB mittels eines - in § 24 Abs 1 WEG ausdrücklich erwähnten - Umlaufbeschlusses) sei mangelhaft und anfechtbar, sofern nicht ausnahmsweise ein rechtfertigender Grund für die Nichteinberufung einer Versammlung vorliege (Dringlichkeit, Bagatellbeschluss, Kleinstgemeinschaft).