Akronym - ein aus den Anfangsbuchstaben mehrerer Wörter gebildetes neues Wort wie zB "Aids". Das jüngst von Schäfer herausgegebene Handbuch mit "Begriffen und Zitiervorschlägen für den rechtswissenschaftlichen Bereich in Europa mit dem Schwerpunkt deutschsprachige Länder" klärt gleich am Beginn die Unterschiede zwischen Akronymen ("UNO"), Kurzworten ("Auto"), Initialworten ("JFK") und Kürzeln ("MfG") und widmet sich dann auf über 1.000 Seiten in akribischer Weise den gängigen juristischen Abkürzungen deutscher Sprache. "GrünhZ" findet sich ebenso wie "NRGOG", dieses mit der Zusatzangabe "öBGBl 410/1975". Gerade für Abkürzungen aus dem EU-Bereich ist das Werk eine Fundgrube.