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Maier-Hülle, Anm zu immolex 2008/121.

LiteraturübersichtSachenrechtZak 2008/664Zak 2008, 380 Heft 19 v. 29.10.2008

Zu 3 Ob 192/07t = Zak 2008/233, 133: Im Notwegeverfahren haben Servitutsberechtigte, nicht jedoch Hypothekargläubiger Parteistellung.

Nach Ansicht der Autorin ist auch ein Hypothekargläubiger der belasteten Liegenschaft als Partei im materiellen Sinn in das Notwegeverfahren einzubeziehen, weil dessen rechtlich geschützte Position berührt ist.

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