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Grundbuch - Identitätsnachweis nach Änderung des Firmenwortlauts

RechtsprechungSachenrechtZak 2008/640Zak 2008, 372 Heft 19 v. 29.10.2008

GBG § 94 Abs 1

Für den im Grundbuchverfahren zu erbringenden Identitätsnachweis nach Änderung des Firmenwortlauts einer Gesellschaft genügt die Vorlage eines beglaubigten Firmenbuchauszugs. Nicht ausreichend ist hingegen eine unbeglaubigte Einzelabfrage via Telekom.

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