Die Autorin behandelt die Billigkeitstatbestände im Scheidungsunterhaltsrecht und unterscheidet dabei zwischen dem "finanziellen" Billigkeitsbegriff der §§ 67 f EheG und dem "moralischen" Billigkeitsbegriff des § 68a Abs 3 EheG.
Die Autorin behandelt die Billigkeitstatbestände im Scheidungsunterhaltsrecht und unterscheidet dabei zwischen dem "finanziellen" Billigkeitsbegriff der §§ 67 f EheG und dem "moralischen" Billigkeitsbegriff des § 68a Abs 3 EheG.