ZPO § 224 Abs 1 Z 4, § 225 Abs 2
Streitigkeiten über gesetzliche Unterhaltsansprüche (hier: Ehegattenunterhalt) sind gem § 224 Abs 1 Z 4 ZPO Ferialsachen. Dazu gehören auch auf Unterhaltsvereinbarungen bzw -vergleiche gestützte Ansprüche, sofern gesetzliche Unterhaltsansprüche zugrunde liegen.