Der zur Vertretung vor Gerichten bestellte Sachwalter kann nach Ansicht des LG Klagenfurt (7Bl 62/08y) in einem gegen den Betroffenen geführten Strafverfahren zwar Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen ein Urteil erheben, nicht jedoch die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung eines Einspruchs gegen ein Abwesenheitsurteil beantragen.