ZustG § 13 Abs 4
RAO § 7a Abs 4
Aus § 7a Abs 4 RAO wird geschlossen, dass eine Rechtsanwaltskanzlei auch während des Urlaubs als Abgabestelle für Zustellungen zur Verfügung stehen muss. Ein Verstoß kann jedoch nur disziplinäre Folgen haben. Eine Zustellfiktion ist nicht vorgesehen.