ZPO § 366 Abs 1, §§ 384, 388 Abs 1, § 515
Abweichend von § 366 Abs 1 ZPO kann in einem selbstständigen Beweissicherungsverfahren gegen den Beschluss, den Antrag auf Ablehnung des bestellten Sachverständigen abzuweisen, Rekurs erhoben werden.
ZPO § 366 Abs 1, §§ 384, 388 Abs 1, § 515
Abweichend von § 366 Abs 1 ZPO kann in einem selbstständigen Beweissicherungsverfahren gegen den Beschluss, den Antrag auf Ablehnung des bestellten Sachverständigen abzuweisen, Rekurs erhoben werden.