ABGB § 1295 Abs 1, § 1299
Nach der - in der Lit als zu weitgehend - kritisierten Rsp muss ein Steuerberater nicht von sich aus Nachforschungen über tatsächliche Umstände im Betrieb seines Klienten anstellen, die bei der Steuererklärung steuermindernd berücksichtigt werden könnten; solche Umstände muss der Klient bekannt geben.