ABGB § 1325
20.000 EUR Schmerzengeld (nicht mehr begehrt): Trauer der Mutter über den (nicht selbst miterlebten) Unfalltod ihrer 12 Jahre alten Tochter; Depressionen mit Krankheitswert (Psychotherapie mit 33 Sitzungen); komprimiert zwei bis drei Wochen mittelstarke und fünf bis sechs Wochen leichte seelische Schmerzen.