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Beitragspflicht für noch nicht errichtetes Wohnungseigentumsobjekt

RechtsprechungMiet- und WohnrechtZak 2008/540Zak 2008, 314 Heft 16 v. 16.9.2008

WEG § 29 Abs 5, § 32 Abs 1

ABGB § 1444

Der gesetzliche Aufteilungsschlüssel für Liegenschaftsaufwendungen richtet sich nach den im Grundbuch festgehaltenen Anteilsverhältnissen. Auch für ein nach dem Grundbuchstand existierendes, aber in der Realität noch nicht errichtetes Wohnungseigentumsobjekt müssen deshalb Beiträge geleistet werden.

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