MRG § 21 Abs 1 Z 8, § 23
Ein Pauschalbetrag, der dem Hausbesorger nach dem maßgeblichen (hier: Wiener) Mindestlohntarif für die Reinigung einer "besonders ekelerregenden" Verschmutzung zusteht, kann im Rahmen der Betriebskosten auf die Mieter überwälzt werden.