Im Zeitraum von 1. 7. bis 31. 12. 2008 beträgt der Verzugszinssatz nach § 352 UGB für Geldforderungen zwischen Unternehmern aus unternehmensbezogenen Geschäften unverändert 11,19 %.
Die am 3. 7. 2008 erfolgte Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank hatte keine Auswirkungen auf die Höhe des Basiszinssatzes. Zu diesem Zinssatz, von dem weitere gesetzliche Zinssätze abhängen, siehe Zak 2007/183, 102 und 2006/620, 362.