Nach 1 Ob 94/04m = ZRInfo 2005/120 richtet sich der Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts iSd Art 5 Nr 1 EuGVVO beim Versendungskauf nach dem Bestimmungsort der Waren.
Nach 1 Ob 94/04m = ZRInfo 2005/120 richtet sich der Wahlgerichtsstand des Erfüllungsorts iSd Art 5 Nr 1 EuGVVO beim Versendungskauf nach dem Bestimmungsort der Waren.