ZPO §§ 235, 483 Abs 3
Während des Berufungsverfahrens ist eine Klagseinschränkung auf Kosten jedenfalls dann zulässig, wenn es zu einer der Beweisergänzung dienenden mündlichen Berufungsverhandlung kommt.
OGH 27. 2. 2007, 1 Ob 205/06p
ZPO §§ 235, 483 Abs 3
Während des Berufungsverfahrens ist eine Klagseinschränkung auf Kosten jedenfalls dann zulässig, wenn es zu einer der Beweisergänzung dienenden mündlichen Berufungsverhandlung kommt.
OGH 27. 2. 2007, 1 Ob 205/06p