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Ärztliche Aufklärungspflicht - Überlegungsfrist vor nicht dringenden Operationen

RechtsprechungSchadenersatzZak 2007/312Zak 2007, 176 Heft 9 v. 22.5.2007

ABGB § 1295 Abs 1

Gerade vor medizinisch nicht unmittelbar indizierten, aber schwer wiegenden operativen Eingriffen (hier: Eileiterunterbindung) muss die ärztliche Aufklärung so frühzeitig erfolgen, dass dem Patienten eine angemessene Überlegungsfrist bleibt, um Für und Wider abzuwägen und zB mit Angehörigen zu besprechen.

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