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Keine Nachlassseparation wegen Aufenthalts des Erben in EU- oder LGVÜ-Staaten

RechtsprechungErbrechtZak 2007/308Zak 2007, 174 Heft 9 v. 22.5.2007

ABGB § 812

Der Wohnsitz des Erben im Ausland kann nur dann eine Nachlassseparation rechtfertigen, wenn es sich um keinen EU-Mitgliedstaat bzw LGVÜ-Vertragsstaat (Island, Norwegen und Schweiz) handelt.

Wenn Nachlassgläubiger und Erbe ohnehin im selben Staat wohnen, rechtfertigt der ausländische Wohnsitz des Erben die Nachlassseparation nicht.

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