EO § 382b
Die Wegweisung wegen „Psychoterrors“ setzt voraus, dass die psychische Gesundheit des Antragstellers durch das Verhalten erheblich beeinträchtigt wird. Dabei kommt es nicht auf die Empfindung eines Durchschnittsmenschen, sondern auf die konkrete Wirkung auf die Psyche des Antragstellers an.