Zu VfGH B 242/06 = Zak 2007/66: Schadenersatzrenten, die keine Einkommensersatzfunktion haben, sondern einen persönlichen Mehrbedarf abdecken sollen, sind nicht einkommensteuerpflichtig.
Zu VfGH B 242/06 = Zak 2007/66: Schadenersatzrenten, die keine Einkommensersatzfunktion haben, sondern einen persönlichen Mehrbedarf abdecken sollen, sind nicht einkommensteuerpflichtig.